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D&O-SB-Versicherung (Selbstbehaltsversicherung für Vorstände deutscher Aktiengesellschaften)

Durch das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ (VorstAG) wurden Aktiengesellschaften verpflichtet, bei D&O Versicherungen, die sie zur Absicherung von Vorstandsmitgliedern gegen Risiken aus deren Organtätigkeit für die Gesellschaft neu abschließen, zwingend einen Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens (Untergrenze) bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der jährlichen Festvergütung des Vorstandsmitglieds (Obergrenze) vorzusehen (§ 93 Abs. 2 S. 3 AktG). Seit 1. Juli 2010 gilt diese Verpflichtung auch für Altverträge, d. h. für Versicherungsverträge, die vor dem 05. August 2009 geschlossen wurden. Damit trägt jedes Vorstandsmitglied einer deutschen Aktiengesellschaft ein Risiko von bis zu drei Nettojahresgehältern im Schadenfall, auch wenn eine D&O Versicherung im Unternehmen besteht.

Zulässig ist jedoch die Versicherung der Zwangsselbstbeteiligung auf eigene Rechnung, d. h. auf persönliche Rechnung eines Vorstandsmitgliedes. Wir bieten D&O-SB-Policen sowohl für Vorstandsmitglieder von Firmen, die eine D&O Versicherung über unser Haus geschlossen haben als auch für einzelne Vorstandsmitglieder, deren Firmen ihre D&O-Police nicht über unser Haus platziert haben, sogenannte „Stand-Alone-Policen“.